Externe Suchtberatung
in den Wittlicher Strafanstalten
In der Justizvollzugsanstalt Wittlich (JVA) und der Jugendstrafanstalt Wittlich (JSA)
bieten wir Beratung für Menschen mit Suchtproblemen an.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Vor Beginn der Beratung werden die Betroffenen über die Grenzen der Schweigepflicht
gemäß § 182 Absatz 2 Satz 5 StVollzG unterrichtet.
Bei uns finde Sie Hilfe
wenn Sie Schwierigkeiten mit Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen haben
wenn Sie sich mit Ihrem Suchtverhalten auseinandersetzen möchten
wenn Sie sich über Sucht und Therapie informieren und beraten lassen wollen
wenn Sie eine Vermittlung in Therapie wünschen.
Wir hören zu, informieren über die Entstehung von Sucht und die Möglichkeiten der
Behandlung. Wir beraten über Therapieangebote und rechtliche Voraussetzungen,
diese zu nutzen. Wir vermitteln Therapieplätze und beantragen die Kostenübernahme
bei der Rentenversicherung, den Krankenkassen, den Jugend- und Sozialämtern.
Wir geben keine Stellungnahmen zu haftinternen Angelegenheiten (Vollzugsplanung)
und Lockerungen ab! Wir bieten keine Rechtsberatung wie Anwälte an! Wir fördern
nicht die Einstellung von Inhaftierten: „Therapie als Mittel zur Haftverkürzung“!
Kontaktaufnahme ?
Sie melden sich per Vormelder oder Brief (Hauspost JVA / JSA) zur Suchtberatung an.
Sie erhalten dann einen Bewerbungsbogen, den sie zusammen mit Ihrem Lebens- und
Suchtverlauf vollständig an uns zurückgeben. Erst dann werden Sie in die Warteliste
für das Erstgespräch aufgenommen!
Wartezeiten sind wegen der hohen Klientenzahlen leider nicht zu vermeiden!